Satzung

Förderverein Bahnhofstürme Halle e.V.

§ 1 Name

§ 2 Sitz

Der Verein hat seinen Sitz in 06112 Halle (Saale).

§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 6 Beiträge

§ 7 Organe

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Mitgliederversammlung

Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

2. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich. Eine Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt benannte Anschrift. Ist die E-Mailadresse des Mitgliedes hinterlegt, kann die Einladung auch per E-Mail erfolgen, soweit es nicht anders schriftlich mit dem Verein vereinbart wurde.

3. Die Tagesordnung der ersten Mitgliederversammlung im Kalenderjahr beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

4. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.

5. Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wurde, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.

6. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.

7. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

8. Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.

9. Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.

§ 9 Vorstand

§ 10 Kassenprüfer

§ 11 Auflösung

Die vorstehende Satzung ersetzt komplett die Satzung, die bei der Gründungsveranstaltung des Vereins am 12.08.2020 beschlossen wurde.


Salzatal, den 02.12.2020